Die Prüfung von Krananlagen und Lastaufnahmemitteln ist im Staatlichen Recht der Bertiebssicherheitsverordnung aber auch in den Vorschriften der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung, besser bekannt als Berufsgenossenschaft, gefordert.
– Prüfung von Krananlagen vor der ersten Inbetriebnahme gemäß § 14 Abs.1 i.V. mit
Anhang 3 BetrSichV und §25 Abs.1 DGUV Vorschrift 52.
– Prüfung von Krananlagen nach wesentlichen Änderungen gemäß § 14 Abs.3 i.V. mit
Anhang 3 BetrSichV und §25 Abs.1 DGUV Vorschrift 52.
– Jährliche Prüfung von Krananlagen gemäß § 14 Abs.2 i.V. mit Anhang 3 BetrSichV i.V. 26 Abs.1 DGUV Vorschrift 52.
– Prüfung von Kranhubwerken und Serienzüge zur Ermittlung der SWP, d.h.
der Restlebensdauer gemäß § 23 Abs. 4 DGUV Vorschrift 54 Winden, Hub-
und Zuggeräte.
– Prüfung von Lastaufnahmemitteln gemäß § 14 Abs.2 BetrSichV i.V. mit
Kap. 2.8 DGUV Regel 100-500 Betreiben von Arbeitsmitteln.
Diese gesetzlich geforderten Prüfungen Ihrer Krananlagen und Lastaufnahmemittel
führen wir für Sie objektiv und ausschließlich mit dem Ziel der sicherheitstechnischen
Bewertung für Sie durch.
Die von uns erstellten Prüfberichte zeigen Ihnen klar und eindeutig, ob sich Ihre Krananlagen
in einem arbeitssicheren Zustand befinden.
Durch die Prüfung Ihrer Krane und Lastaufnahmemittel erhalten Sie Rechtssicherheit und
vermeiden persönliche Haftungsrisiken im Schadensfall durch ein Organisationsverschulden.
Für weitere Fragen und eine kostenfreie Erstberatung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.